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Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erkennt die gleichen und unveräußerlichen Grundrechte jedes Menschen an. Sie bildet die Grundlagen von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden auf der Welt. Trotzdem gibt es Unternehmen, die diese Rechte durch ihr Handeln fortwährend und weitreichend verletzen, aber Betroffene können sie häufig nicht zur Rechenschaft ziehen. Obwohl offiziell Staaten für die Gewährleistung der Menschenrechte verantwortlich sind, befreit dies Banken, Versicherungen und andere Investoren nicht von ihrer Pflicht, eigenständig Verantwortung für die durch ihre Finanzierung unterstützten Menschenrechtsverstöße zu übernehmen. Daher dürfen ihre Fonds nur Unternehmen enthalten, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Rücksichtnahme auf gefährdete Gruppen (Frauen, Kinder, indigene Völker, Migrant*innen),
  • Respekt für internationales Völkerrecht,
  • Mechanismen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen durch Zulieferer und Subunternehmer,
  • Schaffung eines Beschwerdemechanismus.
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