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100 Tage neue DWS?!

Bild: © n.v.

DWS Investment App

Seit rund 100 Tagen ist Stefan Hoops neuer Geschäftsführer der DWS – nachdem sein Vorgänger Asoka Wöhrmann an der ESG-Hürde scheiterte, die spätestens die ehemalige Nachhaltigkeitschefin Desirée Fixler an die DWS angelegt hatte. Herr Wöhrmann musste zur Hauptversammlung am 9. Juni seinen Stuhl räumen, womit aber die Durchsuchungen von DWS und Deutscher Bank durch  Staatsanwaltschaft, Finanzaufsicht und BKA am 31. Mai angeblich nichts zu tun hatten.[1] Seit Einführung der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR, Sustainable Finance Disclosure Regulation) wurden 200 Fonds der DWS[2] als ESG-Fonds nach Artikel 8 (bzw. wenige als Artikel 9) klassifiziert und damit in „Nachhaltigkeitsfonds“ umgewandelt. Die DWS hat in der ESG-Sparte im 2. Quartal 2022 weiter zugelegt,[3] und das nach ESG-Aspekten verwaltete Vermögen belief sich Ende 2021 auf 115 Mrd. Euro.[4]

Von Stefan Hoops allerdings haben wir in diesen ersten 100 Tagen seiner neuen Aufgabe nicht viel gehört – BlackBox DWS Geschäftsführung?!

Anlässlich der 100 Tage von Stefan Hoops haben wir insb. unter dem Gesichtspunkt fossile Unternehmen erneut genauer hingeschaut: Für 17 aktiv gemangte DWS Fonds haben wir nach Unternehmensausschlüssen, insbesondere für fossile, sprich Kohle, Öl & Gas-Unternehmen, gesucht. Unter den untersuchten Fonds befinden sich auch die Flaggschiff-Fonds der DWS wie der Top Dividende und der ESG Akkumula. Jeder der 17 untersuchten Fonds hat nach Lipper-Angaben ein Volumen (Assets under Management) von mehr als 1 Mrd. Euro (der DWS Top Dividende liegt aktuell bei über 20 Mrd. Euro). Insgesamt verwalten diese 17 Fonds fast 70 Mrd. Euro[5], was rund 20% der in Deutschland verwalteten Mittel der DWS entspricht. 16 untersuchte Fonds sind als Artikel 8 nach der SFDR klassifiziert, ein Fonds nach Artikel 9. Acht Fonds tragen zudem explizit den Begriff „ESG“ im Namen.

Ausschlüsse von Kohle, Öl und Gas?

Fossile Unternehmen, insbesondere solche mit Expansionsplänen, müssten eigentlich angesichts der Forderungen von Klimawissenschaft und dem mittlerweile für jeden sichtbaren Klimawandel ein No-Go für Asset Manager sein. Dies hat die DWS als Mitglied der Net-Zero Asset Manager Initiative (NZAM) im Grunde auch anerkannt. Zwischenziele für die Dekarbonisierung können ein nützliches Instrument darstellen, dürfen aber kein Ersatz für die Verabschiedung einer soliden Richtlinie zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen sein. Dies verlangt auch die neue UN Race-to-Zero-Kampagne, die von ihren Mitgliedern erwartet, “die Entwicklung, Finanzierung und Ermöglichung neuer fossiler Anlagen zu beschränken“.

Blick auf die (fossilen) Richtlinien der DWS

1. DWS-Webseite

Auf der Webseite für Deutschland (DWS.de) werden „fossile Brennstoffe“ ohne weitere Details als Ausschlusskriterium genannt. Es bleibt völlig unklar, welche Brennstoffe damit gemeint sind (Kohle, Öl, Gas?), ob auch Infrastrukturprojekte dazu gehören oder ob irgendwelche Schwellen eingesetzt werden. Auf der Konzernseite (DWS.com) wird die „ESG Engine“ vorgestellt und Kohle als „kontroverser Sektor“ genannt.

Die „ESG Engine“, das Herzstück der Prozesse, mit denen die DWS die Nachhaltigkeit der Unternehmen analysiert und bewertet, ist eine DWS-eigene Softwarelösung, die auf der Konzernwebseite vorgestellt wird. Sie beurteilt Unternehmen (und Staaten) nach einem abgestuften System von A-F auf Basis von Daten externer Datenlieferanten und NGOs, wobei eine „A“-Einstufung die beste und „F“ die schlechteste Bewertung bedeutet. Der Link zu der entsprechenden Broschüre (übrigens nur auf Englisch verfügbar) führt beim Schreiben dieses Artikels seit Tagen ins Leere.[6] In einer im Juni abgerufenen Version (Stand September 2018) werden die fossilen Ausschlüsse nicht klar und deutlich kommuniziert. Kohle wird zwar als kontroverser Sektor nahegelegt, aber die DWS lässt sich nicht darauf ein, einen Ausschluss von Kohle klipp und klar zu benennen. Öl & Gas werden gar nicht erwähnt. Immerhin gibt es in der Broschüre eine (!) Graphik, die mehr Details zur ESG-Engine-Systematik liefern will. Weil Kohle vorher im Dokument als „kontroverser Sektor“ bezeichnet wurde, müsste also die erste Säule mit den entsprechenden Umsatzspannen greifen (s. ESG Engine, S. 8).

2. Verkaufsprospekte der Fonds

Alle 17 Fonds erläutern einheitlich formuliert in den „Besonderen Anlagebedingungen“ ihrer Verkaufsprospekte, welche Sektoren besondere Beachtung im Sinne von Negativscreening bzw. Ausschlüssen finden: „Als kontroverse Sektoren sind zum Beispiel Rüstungsindustrie, Waffen, Tabak und Erwachsenenunterhaltung definiert“ und „Weitere relevante Bereiche sind zum Beispiel Kernenergie oder Abbau von Kohle und Kohle-basierte Energiegewinnung“. Dann wird auf die ESG Engine verwiesen[7].

Die hier untersuchten Artikel 8-Fonds folgen einem von zwei Ansätzen, die sich in der Strenge der Ausschlusskriterien leicht unterscheiden:

a) Manche Fonds, wie z.B. der DWS Top Dividende, bewerben „ökologische und soziale Merkmale […], ohne dabei eine explizite Anlagestrategie zu verfolgen“ („Basic Exclusions“ im DWS-Sprech). Es gelten folgende Ausschlüsse:

  • Kontroverse Waffen: Hersteller, Zulieferer von Komponenten und Verflechtung mit Tochter/Muttergesellschaften, die diese Waffen herstellen (D oder E)
  • Zivile Schusswaffen: 5% (D oder E)
  • Rüstung generell: 10-25% (E; Rüstung interpretiert als „kontroverser Sektor“ und damit betroffen von der ersten Säule der ESG Engine)
  • Tabak: ab einer Umsatzschwelle von 5% (D oder E)
  • Erwachsenenunterhaltung: > 25% (F[8]; interpretiert als „kontroverser Sektor“ und damit betroffen von der ersten Säule der ESG Engine)
  • Atomkraft: > 25% (F; interpretiert als „kontroverser Sektor“ und damit betroffen von der ersten Säule der ESG Engine)
  • Kohlebergbau und -verstromung: > 25% (F; wiederum interpretiert als „kontroverser Sektor“ und damit betroffen von der ersten Säule der ESG Engine)

b) Für Artikel 8-Fonds, die den Zusatz “ESG“ im Namen tragen, gelten etwas strengere Kriterien. Dies gilt z.B. für den DWS ESG Akkumula. Diese Fonds folgen dem „ESG Investment Standard“.

  • Kontroverse Waffen: absoluter Ausschluss
  • Rüstung generell: 5-10% oder 10-25% (D oder E)
  • Tabak: 5-10% oder 10-25% (D oder E)
  • Erwachsenenunterhaltung: 5-10% oder 10-25% (D oder E)
  • Atomkraft: 5-10% oder 10-25% (D oder E)
  • Kohlebergbau: 10-25% (E)
  • Kohleverstromung: 10- 25% (E)
  • Energiegewinnung oder sonstiger Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen (z.B. Kohleverstromung) und Öl: ab 10%
  • Förderung von Kohle und Erdöl: ab 10%
  • Abbau, Exploration und Dienstleistungen für Ölsande und Ölschiefer: ab 10%

 

Das liest sich vielleicht gar nicht so schlecht. Deshalb haben wir noch eine kurze Einordnung vorgenommen:

  • Fossile Expansion fehlt vollständig: neue Kohle- bzw. Öl- & Gasprojekte sind ein absolutes No-Go!
  • Ausschlüsse für Öl und Ölsande gelten nicht für alle Artikel 8-Fonds (nur für die „ESG Investment Standards“-Fonds);
  • Andere unkonventionelle Abbaumethoden wie v.a. Fracking, aber auch in der Tiefsee und in der Arktis fehlen vollständig;
  • Infrastruktur (Midstream) fehlt vollständig, aber durch neue Pipelines oder LNG-Terminals wird die Nutzung von fossilen Energieträgern heute auf Jahre zementiert;
  • Fossiles Gas fehlt vollständig;
  • Umsatzschwellen bilden das Problem nicht ab. Stattdessen sind absolute Schwellen notwendig, und zwar nicht nur für die Produktion, sondern auch für den Umsatz als solchen Anteil;
  • Umsatzspannen statt eindeutigen Schwellen ermöglichen eine Einzelfallentscheidung;
  • Problem Lieferkette: Unternehmen wie Glencore fallen unter die Umsatzschwelle, haben aber Tochterunternehmen mit einem sehr hohen Kohleanteil.

Ein großer Pferdefuß ist außerdem die Tatsache, dass die Fondsmanager bestimmen können, wie viel des Fondsvermögens eigentlich nach diesen Kriterien verwaltet werden soll. 40% des Vermögens des DWS Top Dividende-Fonds können beispielsweise in Titel investiert werden, die entweder nicht den Kriterien entsprechen oder nicht bewertet werden. Andere Fonds lassen sogar 49% zu – andere dagegen nur 25%[9].

Aber der größte Pferdefuß ist, dass diese Kriterien nur für Artikel 8- und 9-Fonds gelten, nicht aber über sämtliche aktiv gemangte Produkte hinweg. Hier sind DWS-Wettbewerber wie Union Investment schon deutlich weiter.

 

Fazit:

Stichwort Kriterien: Die DWS ist mit Basisausschlüssen in die Vermarktung von Nachhaltigkeits-Fonds eingestiegen und nutzt damit das stetige Interesse an solchen Produkten. Mit dem Label „Artikel 8“ wird ein gewisser Standard suggeriert, der aber durch die schwachen Kriterien nicht erfüllt wird. Diese Kriterien müssen mit Blick auf die Klimakatastrophe in Richtung Expansion und Öl & Gas geschärft und auf das gesamte Volumen eines Fonds angewendet werden.

Stichwort Transparenz: Die Informationen, die in den Verkaufsprospekten zur Verfügung gestellt werden, sind für private Anleger*innen nicht geeignet, um zu verstehen, welche Kriterien tatsächlich genau angewendet werden. Die Einstufung in Bewertungsergebnisse von A bis F durch die ESG-Engine ist (bewusst?) komplex angelegt, darüber hinaus ist aber vor allem unklar, welche Schwelle für welchen Bereich gilt. Insbesondere muss klar benannt werden, welche Schwelle für Kohle gilt.

Stichwort Anwendungsbereich: Schließlich ist es natürlich notwendig, dass die Ausschlüsse von sämtlichen Fonds der DWS angewendet werden, nicht nur für Artikel 8- oder 9 Produkte. Dies gilt auch für passive Fonds und Mandate, die hier nicht behandelt wurden. Zwar mag die Sparte der Nachhaltigkeitsprodukte wachsen. Dies gilt aber für den gesamten AM-Bereich, und hier greifen noch gar keine Kriterien.

 

[1] z.B. HB vom 01.06. (Michael Maisch u.a.): „So lief der Abgang von DWS-Chef Wöhrmann“ und WiWO, auch 01.06. (Cornelius Welp): „Die Deutsche Bank muss durch die grüne Hölle gehen

[2] So eine Information der DWS an urgewald

[3] „Active Equity generierte erneut erhöhte Nettomittelzuflüsse von EUR 0,7 Milliarden aufgrund von Zuflüssen in den Flaggschiff-Fonds DWS Top Dividende und mit anhaltender Nachfrage nach ESG-Produkten“; https://www.dws.com/de-de/unser-profil/medien/medieninformationen/q2-2022-dws-bleibt-widerstandsfaehig/

[4] S. DWS Geschäftsbericht 2021 (IFRS), S. 41; Aktiv gemanagte Fonds: 84,12 Mio, passive 29,49 Mio, Alternatives: 1,6 Mio EUR; Fonds, die zwar als Artikel 8 klassifiziert wurden, aber nur dem Ansatz „Basic Exclusions“ folgen (wie z.B. der DWS Top Dividende), werden in diese Zahlen NICHT eingerechnet.

[5] Volumina der Fonds mit Stand Mai 2022; mittlerweile haben sich die Fondsvolumina leicht verändert.

[6] Gleiches gilt für das „ESG-Handbuch“ unter: https://www.dws.de/informieren/nachhaltige-geldanlage/

[7] Z.B. im Verkaufsprospekt des DWS Top Dividende: „Die ESG-Datenbank berücksichtigt bei der Bewertung von Emittenten den Anteil am Gesamtumsatz, den die Emittenten in den relevanten Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten erzielen.“, S.47

[8] „6. In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von F in einem Bewertungsansatz haben, wird nicht angelegt.“, S.48

[9] 49% z.B. der DWS Vermögensbildungsfonds; 25% z.B. der ESG Top World, der ESG Top Asien oder der ESG Stiftungsfonds

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