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Greenwashing bei der DWS?!

Bild: © n.v. - DWS

Screenshot des Covers der Broschüre über die DWS "ESG Engine"

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die Polizei und die Bafin durchsuchten am 31.05.2022 die Geschäftsräume der DWS und der Deutschen Bank in Frankfurt am Main. Hintergrund ist der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug: erneut hängt der Vorwurf des Greenwashings und der Vertuschung über der DWS. Konkret: die DWS habe ESG-Finanzprodukte als “grüner“ verkauft, als diese es in Wirklichkeit sind. Dass die Untersuchung lediglich einen Verdacht, aber keine Verurteilung darstelle und dass sich das Kontrollgremium regelmäßig über den Umgang mit ESG-Kriterien informieren lasse, ließ der DWS-Aufsichtsratsvorsitzender Rohr in das Manuskript für seine Rede auf der DWS Hauptversammlung am 9. Juni einfließen. Die Vorwürfe kursieren seit einigen Monaten, seitdem die ehemalige DWS-Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler ihren damaligen Arbeitgeber des Greenwashings beschuldigte. Auf ihre Anschuldigungen hin kamen auch die Ermittlungen ins Rollen. Nicht im Zusammenhang mit der Razzia in Frankfurt soll der Rücktritt des DWS CEO Asoka Wöhrmann stehen, der am 10.06.2022 von Stefan Hoops abgelöst wird.

 

Was ist dran an den ESG-Greenwashing Vorwürfen?

Beispielsweise wurde der Flaggschifffonds der DWS, der Top Dividende, vom Fondsmanagement als Artikel 8 – Fonds nach der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert. In den Besonderen Anlagebedingungen (zu finden im Verkaufsprospekt) heißt es: Die Gesellschaft bewirbt mit dem OGAW-Sondervermögen ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen, ohne dabei eine explizite ESG- und/oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen.“

Diese Erklärung mutet erstmal widersprüchlich an. Weiter unten wird allerdings spezifiziert: „Diese Ausschlüsse sind daher von grundlegender Natur und stellen somit keine Ausrichtung auf Investitionen in nachhaltige Vermögensgegenstände oder eine nachhaltige Anlagestrategie dar.“

Zu verstehen ist dies offenbar so, dass die Ausschlüsse, die sich aus der ESG Engine der DWS ergeben, auch für den Top Dividende-Fonds Anwendung finden.

Die ESG Engine nennt einige wenige kontroverse Sektoren: Rüstung, Streubomben, Atomwaffen, Kohleenergie, Atomenergie, Tabak, Glücksspiel und Pornografie, in den Besonderen Anlagebedingungen für den Top Dividende wird außerdem Kohlebergbau genannt.

Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, werden je nach ihrem Umsatzanteil in die Kategorien A bis F eingeteilt. Die Einstufung eines Unternehmens in die schlechteste Kategorie F führt zu einem Ausschluss: „In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von F in einem Bewertungsansatz haben, wird nicht angelegt.“ D.h. de facto gilt für den Top Dividende-Fonds ein Ausschluss von Unternehmen aus den Sektoren Kohlebergbau und Kohleenergie ab einer Umsatzschwelle von mehr als 25%.

Damit stellen sich mehrere Fragen:

Wenn der Klimaschutz tatsächlich einen so hohen Stellenwert für die DWS hat (schließlich ist man bemüht, bis 2050 Net-Zero (Netto-Null-Emissionsziel) zu sein, wie Herr Wöhrmann in dem Manuskript für seine Abschiedsrede bei der HV am 9.6.2022 betonte), warum fehlen dann Regelungen für Öl und Gas, für fossile Infrastruktur, für Expansionspläne (sowohl bei Gewinnung, Verstromung und Infrastruktur) sowie absolute Schwellen? Auch die Umsatzschwelle von 25% ist noch relativ hoch.

Dazu kommt, dass die Besonderen Anlagebedingungen wohlwollend gelesen werden müssen, denn eigentlich steht nirgendwo, dass z.B. Kohlebergbau tatsächlich ausgeschlossen ist. Auch wenn das Portfolio zum 28.02.2022 kein Unternehmen enthielt, dass über dieser Schwelle liegt und dies ein Hinweis darauf ist, dass die ESG Engine tatsächlich angewendet wird, wäre es im Sinne der Verbraucher zu begrüßen, wenn die angewendeten Ausschlüsse übersichtlich benannt würden. Formulierungen wie „Weitere relevante Bereiche sind zum Beispiel Kernenergie oder Abbau von Kohle und Kohle-basierte Energiegewinnung“ suggerieren sehr viel Spielraum. Und schließlich können ganze 40% des Gesamtvermögens des Top Dividende auch in solche Titel investiert werden, „die den ESG-Standards nicht entsprechen oder nicht bewertet werden“. Sicherlich kann dem Fondsmanager zugestanden werden, dass ein gewisser Anteil außerhalb der Bewertung der ESG Engine liegt, wenn man zum Beispiel das Barvermögen berücksichtigt. Aber 40% sind eindeutig zu hoch für einen Fonds, der explizit als ESG-Fonds beworben wird.

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