Skip to content

Methodik

DWS, Union Investment, Allianz und Deka sind die vier größten Fondsgesellschaften in Deutschland. Insgesamt verwalteten diese vier Gesellschaften allein in Publikumsfonds ein Anlagevermögen von 713 Milliarden Euro. Laut einer Statistik für das Jahr 2020 war die DWS Spitzenreiter mit 268,2 Mrd. Euro, gefolgt von Union Investment mit 159, der Allianz Asset Management Gruppe mit 151,7 und der DekaBank Gruppe mit 134,4 Mrd. Euro.

Wir haben daher die Fonds, die auf den Webseiten dieser vier Anbieter gelistet sind (AllianzDekaDWSUnion Investment), ausgewählt. Zusätzlich wurden Nachhaltigkeitsfonds, die entweder mit einem FNG-Siegel ausgezeichnet oder in der Datenbank „Lipper for Investment Management“ als ethical gekennzeichnet („ESG-Fonds“) wurden, analysiert. Wir haben außerdem eine Reihe von ETFs einbezogen, z.B. die ETF- und Indexfondspalette von iShares (BlackRock). Für diese Fonds rufen wir die Portfolio-Daten aus Lipper for Investment Management ab, soweit verfügbar.

Zwei Einschränkungen bei der Auswahl der Fonds haben wir im April 2020 eingeführt: Zum einen werden Fonds nur dann in die Datenbank überführt, wenn die abrufbaren Portfolios nicht älter als zwei Jahre sind. Zum anderen haben wir nur diejenigen Fonds in die Datenbank aufgenommen, deren Anteil an Aktien oder Anleihen (Bonds) über 20% beträgt. Das bedeutet, dass zum Beispiel Dachfonds, die wiederum nur in andere Fonds investieren, nicht in der Datenbank enthalten sind. Der Grund hierfür ist, dass wir derzeit nur Aktien und Anleihen der Portfolios kontroversen Unternehmen zuordnen und somit auswerten können. Ein sehr geringer Anteil an Aktien und Anleihen innerhalb eines Fondsportfolios würde demnach zu einer verfälschenden Darstellung einer geringen „Belastung“ eines Fonds führen.

Die Bewertung der Portfolios wird wie folgt durchgeführt:

Die Portfolios werden nach Aktienbeteiligungen und Anleihenbesitz an Unternehmen, die gegen ESG-Kriterien verstoßen, untersucht.

Dazu haben wir folgende Kriterien herangezogen: Verletzung bzw. nicht ausreichende Beachtung von Arbeits- und Menschenrechten, Umweltzerstörung, Verschärfung des Klimawandels (insb. Erzeuger fossiler Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas),  Rüstungsproduktion und Beteiligungen an Rüstungsexporten, Verstrickungen in Korruption oder andere Finanzdelikte (insb. Geldwäsche) sowie andere Verstöße (insb. mangelnde Produktsicherheit). Auf Basis dieser Kriterien haben wir unsere Datenbank kontroverser Unternehmen erstellt. Aktuell umfasst diese rund 1.100 Unternehmen. Das Vorgehen zur Auswahl der kontroversen Unternehmen ist unter Quellen beschrieben.

Diese Unternehmensdatenbank wird in unserer Fondsdatenbank mit den Portfolios aller ausgewählten rund 2.200 Fonds verknüpft. Daraus ergibt sich je nach Fonds eine entsprechende Gesamthöhe kontroverser Unternehmensbeteiligungen. Diese Gesamthöhe entspricht dabei der Summe der einzelnen Gewichtungen der kontroversen Unternehmen im Portfolio des Fonds (Höhe der investierten Summe in das jeweilige Unternehmen / Gesamtvolumen des Fonds). Im Frühjahr 2022 haben wir die verschiedenen Anteilsklassen der Fonds unter der Hauptanteilsklasse zusammengefasst.

Dieses Portal zeigt ausschließlich an, ob und welche kontroversen Unternehmen in den Portfolios der Fonds enthalten sind. Wir haben keine Einschätzung weiterer Informationen vorgenommen. Demnach berücksichtigen wir weder die finanzielle Entwicklung der Fonds; weder beispielsweise eine Positiv-Bewertung von Unternehmen wegen eines ausgeglichenen Vorstands oder der Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen beim CEO; weder beispielsweise die Berichterstattung der Unternehmen oder der Fonds; noch die Stimmrechtsausübung oder das Engagement der KVG oder des Fondsmanagements.

Die Auswahl der kontroversen Unternehmen beruht auf Bewertungen von acht sowohl eigenen als auch externen Analysen:

Erstens: Die Global Coal Exit-List (GCEL) ist eine von urgewald zur Verfügung gestellte Datenbank, die Informationen zu über 1.000 Unternehmen und ihren über 1.800 Tochtergesellschaften entlang der Wertschöpfungskette von Kohle umfasst: nicht nur der Kohleabbau oder die Kohleverstromung sind berücksichtigt, sondern auch Kohletransport- und Logistikunternehmen, Kohleanlagenherstellern, Anbietern von EPC-Dienstleistungen (EPC: Engineering, Procurement (Beschaffung) and Construction) für die Kohleindustrie, Kohlevergasern usw. Die Unternehmen auf dieser Liste repräsentieren 90% der weltweiten Kohleförderung. Sämtliche börsennotierte Unternehmen wurden in die Faire Fonds-Datenbank übernommen. (Stand: November 2022)

Zweitens: Die Global Oil & Gas Exit List“ (GOGEL) ist das Pendant von urgewald zur GCEL: in dieser Liste sind nahezu alle Öl- und Gasunternehmen aus dem upstream-Bereich, sprich der Exploration oder der Förderung von Öl und Gas als fossilen Energiequellen enthalten. Außerdem deckt die GOGEL die Unternehmen aus dem Midstream-Bereich ab, die weitere Infrastruktur wie Pipelines oder Terminals planen. Zudem werden die Expansionsabsichten der Unternehmen berücksichtigt. GOGEL beinhaltet detaillierte Informationen zu 887 Unternehmen, von denen alle börsennotierten in der Faire Fonds-Datenbank enthalten sind. (Stand: November 2022)

Drittens: Die Climate Action 100+ Initiative ist ein Zusammenschluss von Investoren, die gemeinsam auf ausgewählte Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftssektoren einwirken wollen, ihre Treibhausgas-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Faire Fonds zieht für die Einschätzung der Unternehmen die Angabe heran, ob die Menge der emittierten Treibhausgase eines Unternehmen dem Ziel, die Erderhitzung auf 1,5° Celsius zu begrenzen, entsprechen. Seit dem Sommer 2023 nutzt Faire Fonds die Informationen zu den kurz-, mittel und langfristigen Reduktionszielen der Unternehmen (Indikatoren 2.3, 3.3 und 4.3). Vorreiter, deren Reduktionsziele für alle drei Zeitspannen mit dem 1,5°-Ziel übereinstimmen, werden NICHT in die Faire Fonds Datenbank aufgenommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Faire Fonds nun sowohl kurz (bis 2025)- als auch mittel (2026-2035)- und langfristig (2036-2050) die Formulierung von Zielen zur Emissionsreduktion verlangt, die mit dem 1,5° Grad-Ziel kompatibel sind. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass a) die Zeitspanne bis 2025 nahezu abgelaufen ist, b) deshalb die Festsetzung von Reduktionszielen für die Zeitspanne 2026 bis 2035 deshalb in den Vordergrund rückt aber c) gleichzeitig auch die Zeitspanne 2036 bis 2050 von den Unternehmen in den Blick genommen werden muss, damit sie eine echte Transformation vornehmen können.

Im Ergebnis werden von den 111 Unternehmen, deren Ziele an einer Benchmark für ihren entsprechenden Sektor gemessen werden konnten, nur 7 nicht bei Faire Fonds aufgeführt. Alle verbleibenden Unternehmen haben nicht für jeden Zeithorizont ein 1,5°-kompatibles Reduktionsziel definiert (Stand der Daten: Oktober 2022).

Die Informationen zu der Klimakompatibilität der Reduktionsziele der Unternehmen beruhen auf den Angaben der Climate Action 100+ Initiative. Diese zieht für die Bemessung der Indikatoren 2.3, 3.3 und 4.3 Daten der Transition Pathway Initiative heran. Deren Bemessungsgrundlage wiederum ist das 1,5°-Szenario der IEA (International Energy Agency). Es ist zu beachten, dass hier in die Zukunft gerichtete Berechnungen angestellt werden, die die Unternehmen erst noch in die Tat umsetzen müssen. (Stand: September 2023)

Viertens: Der Plastic Waste Makers-Index von der australischen Minderoo Foundation identifiziert die Unternehmen, die aus fossilen Brennstoffen die fünf primären Polymere herstellen, die weltweit den größten Teil des Einweg-Plastikabfalls verursachen („Hersteller neuer Einweg-Polymere“). Der Index bewertet auch, welche Unternehmen effektive Maßnahmen ergreifen, um eine Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu schaffen. Die Faire Fonds-Datenbank beinhaltet die 50 Unternehmen von der Liste, die für am meisten Plastikmüll verantwortlich sind, da sie zusammen über 50% der weltweiten Einweg-Polymere herstellen. (Stand: November 2022)

Fünftens: Das Stockholmer internationale Friedensforschungsinstitut SIPRI veröffentlicht weiterhin eine Liste der 100 größten Rüstungsproduzenten und Militärdienstleister. Diese Liste basiert auf den Informationen der SIPRI Waffenindustrie Datenbank, welche staatliche und private Rüstungsunternehmen beinhaltet, aber militärische Forschung in akademischen Institutionen und Wartung- und Produktionsabteilungen der Streitkräfte außen vorlässt. Sofern die größten 50 Unternehmen dieser Liste börsennotiert sind, sind sie hier berücksichtigt. (Stand: Februar 2023)

Sechstens: Die Exit Arms-Liste (2023) ist eine eigens recherchierte Datenbank von Facing Finance. Die Blacklist Arms Exports listet 107 Unternehmen auf, die zwischen 2015 und 2020 direkt, über Tochtergesellschaften oder über Joint Ventures an Rüstungsexporten in Konflikt- und Kriegsgebiete (definiert laut Heidelberger Institut für internationale Konfliktforschung) beteiligt waren. Unternehmen, die zwischen 2015 und 2020 Verträge zu Rüstungsexporten in Konflikt- und Kriegsgebiete abgeschlossen haben, sind ebenfalls erfasst, auch wenn die entsprechenden Waffen noch nicht geliefert wurden. Die Mitverantwortung der aufgelisteten Unternehmen umfasst das Produzieren, Reparieren, Modernisieren, Überholen, Designen und Liefern von Waffen sowie die Zulieferung von Dual-Use Produkten (Produkte die sowohl für zivilen als auch militärische Zwecke genutzt werden können) und die Lizenzvergabe zur Rüstungsproduktion vor Ort in Konflikt- und Kriegsgebieten. Aus dieser Liste wurden alle Unternehmen in die Faire Fonds-Datenbank übernommen.

Siebtens: Die Ausschlussliste des Norwegischen Pensionsfonds: Der größte staatliche Pensionsfonds der Welt schließt aufgrund der Empfehlung eines Ethikrates Unternehmen aus oder stellt sie unter Beobachtung, wenn diese bestimmten sozialen oder ökologischen Kriterien nicht entsprechen. Diese Kriterien fassen sich zu 9 Themengebieten zusammen, auf welche der Ethikrat achtet: Kinderrechte, Klimawandel, Wassermanagement, Menschenrechte, Steuern und Transparenz, Anti-Korruption, Nachhaltigkeit der Ozeane, Biodiversität und Ökosysteme und Management von menschlichem Kapital (genauere Informationen zu den Kriterien gibt es hier). In unsere Datenbank haben wir alle 162 Unternehmen aufgenommen, die vom Norwegischen Pensionsfonds ausgeschlossen wurden. (Stand: November 2022)

Achtens: Die Corporate Human Rights Benchmark (kurz: CHRB) 2022 von der renommierten World Benchmarking Alliance mit Sitz in den Niederlanden analysiert die öffentlich zugängliche Berichterstattung von und über Unternehmen zu Menschenrechtsthemen, wie sie sich aus den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte herleitet (UN Guiding Principles, kurz: UNGPs). Die für die CHRB 2022 analysierten und für Faire Fonds relevanten 49 börsennotierten Unternehmen stammen aus den Hochrisiko-Sektoren Automobile, Agrarprodukte und Informations-/Kommunikationstechnik (Stand Januar 2023) und 39 aus den Hoch-Risiko-Sektoren Bergbau und Textilindustrie (Stand November 2023). Innerhalb dieser Hoch-Risiko-Sektoren wurden die größten und einflussreichsten Unternehmen anhand des Umsatzes, ihrer Marktmacht, ihrer Dominanz in der weltweiten Produktion in einem bestimmten Sektor und ihrer Kontrolle über Produktions- und Dienstleistungssegmente, ihres Einflusses auf Governance-Prozesse und Institutionen sowie ihrer geografischen Reichweite, auch in Entwicklungsländern, identifiziert. Das Ziel ist es dabei, eine Balance in der Auswahl zu erzielen.

Die CHRB gliedert ihre Analyse in fünf Bereiche (A bis E), von denen die ersten vier (A bis D) die Richtlinien, Systeme, Prozesse und Praktiken untersuchen, die Unternehmen zur proaktiven Vermeidung negativer Auswirkungen einsetzen. Der letzte Bereich, E, befasst sich mit den tatsächlichen Reaktionen von Unternehmen auf Vorwürfe, sie seien für schwerwiegende „nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen“ (d.h. Menschenrechtsverletzungen) verantwortlich („responses to allegations of serious negative impacts on human rights“). „Schwerwiegend“ sind solche Fälle im Sinne der UNGPs nur dann, wenn sie von großem Ausmaß, großer Reichweite und unumkehrbar sind (scale, scope und irremediability, vgl. UNGP 14). Die Vorwürfe müssen außerdem in ausreichender Detailschärfe nahelegen, dass die Unternehmen tatsächlich in die Vorfälle involviert sind, und dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Für Faire Fonds werden ausschließlich die Bewertungen des Bereiches E herangezogen. Richtlinien, Systeme, Prozesse und Praktiken sind zwar wichtig und richtig –  sie bilden oft auch die Basis für einen angemessenen Umgang mit tatsächlichen Vorfällen. Ob ein Unternehmen es jedoch wirklich ernst mit dem Schutz (und der Gewährung) der Menschenrechte meint, zeigt sich u.E. erst in den Reaktionen auf tatsächliche Vorfälle.

Im Einzelnen analysiert die CHRB im Bereich E anhand von öffentlich zugänglichen Quellen Folgendes:

  • E1: Ist anhand öffentlich zugänglicher Informationen nachvollziehbar, wie das Unternehmen auf die Vorwürfe reagiert hat?
  • E2: Welche Maßnahmen hat es ergriffen, um im Austausch mit den beteiligten Gruppen die Ursache für die benannten negativen Auswirkungen zu ermitteln? Hat es Managementstrukturen verbessert, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern?
  • E3: Hat es den beteiligten Gruppen Abhilfe angeboten und bereitgestellt, die dann als zufriedenstellend akzeptiert wurde?

Faire Fonds geht davon aus, dass den Unternehmen in dem Analyseprozess der CHRB ausreichend Gelegenheit gegeben wird zu kommentieren und gegebenenfalls mit öffentlich zugänglichen Belegen die Vorwürfe zu entkräften. Die ausschließliche Berücksichtigung von öffentlich zugänglichen Belegen fordert von den Unternehmen die Bereitschaft zur Transparenz: ein unerlässlicher Schritt in Richtung wirksamen Menschenrechtsschutz. Unternehmen finden Eingang in die Faire Fonds-Datenbank, wenn sie in den Indikatoren E2 und E3 keinen einzigen Punkt erhalten haben. Das ist der Fall, wenn die CHBR im öffentlichen Bereich keinen Beleg für die Erfüllung der jeweils zwei möglichen Punkte pro Indikator (unterteilt in vier Elemente mit 0,5 Schritten), gefunden hat.

Der Indikator E1, der nach einer öffentlichen Stellungnahme des Unternehmens zu den Vorwürfen, deren Detailtiefe und der Reaktionsfähigkeit des Unternehmens fragt, bleibt unberücksichtigt. Während E1 einen Einblick in die Kommunikation des Unternehmens gibt, geht er nicht darauf ein, ob das Unternehmen die notwendigen Schritte unternommen hat, um Nachforschungen anzustellen, Abhilfe zu schaffen oder mit den Stakeholdern in Kontakt zu treten, wie es E2 und E3 tun.

Faire Fonds erwartet von Unternehmen, auf schwerwiegende Vorwürfe zu reagieren. Diese Erwartungshaltung leitet Faire Fonds beispielsweise aus den UNGPs ab und der dort formulierten zweiten Säule zur Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten. Das Prinzip 13 der UNGPs fordert z.B. von den Unternehmen, tatsächlich auftretenden menschenrechtlichen Auswirkungen zu begegnen. Dies wird im Prinzip 19 spezifiziert: Unternehmen sollen „wirksame Gegenmaßnahmen gegen nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen treffen“. Schließlich müssen sie nach Prinzip 22 „für Wiedergutmachung sorgen“, wenn sie solche nachteiligen Auswirkungen verursacht oder zu ihnen beigetragen haben. (Stand: Oktober 2023)

 

Die Portfolios der Investmentfonds, also in welche Unternehmen ein Fonds investiert hat, wurden über die Datenbank Lipper for Investment Management  (Refinitiv Eikon, ehemals Thomson Reuters Eikon) abgerufen (Stand: April 2022). Für die Datenbank wurden lediglich diejenigen Fonds aus der Vorauswahl herangezogen, deren Portfolios ab dem 31.12.2020 oder später verfügbar waren, um die Ergebnisse möglichst aktuell zu halten. Da bisher keine Fonds innerhalb eines Fonds (z.B. Dachfonds) ausgewertet werden können, wurden darüber hinaus Fonds, deren Aktien- und Anleihenanteil innerhalb der Portfolios unter 20% beträgt, nicht in die Datenbank überführt.

Im Frühjahr 2022 haben wir bei den Fonds einige Informationen hinzugefügt, die inzwischen ebenfalls in Lipper for Investment Management abrufbar sind. Dies sind Angaben zur Klassifizierung nach Artikel 6, 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die Einordnung als „ESG-Fonds“, der Typ des Fonds (Aktien-, Anleihen- oder Mischfonds) sowie das Gesamtvolumen des Fonds (in EUR). Auch die Zuordnung der Haupt- und der Nebenanteilsklassen der Fonds beruht auf Lipper.

Die Cerrejón Steinkohlemine von Glencore (c) Hour.poing
An den Anfang scrollen