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Vertrauensdebatte in der Versicherungsbranche

Bild: © Tumisu [CC0] - pixabay

Lassen die Versicherungen ihre Bestandskunden im Regen stehen?

Können Lebensversicherungen die Verträge ihrer Kunden kündigen oder nicht? Diese Frage ist in der Debatte um die Verkäufe von Altbeständen der Versicherungen hinzugekommen.

Kürzlich hatte die Hamburger Privatbank Donner & Reuschel ihre Kunden aufgefordert, mit ihren Riester-Verträgen zu anderen Töchtern der Signal Iduna-Gruppe zu wechseln, zu der auch das Bankhaus gehört. Als Grund hierfür wurde eine IT-Umstellung angegeben1)http://www.faire-rente.de/2017/12/05/privatbank-kuendigt-riestervertraege/. Auch die angekündigten Verkäufe (Run-offs) durch die Generali und die Ergo2)http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/lebensversicherungen-schweizer-und-briten-interessieren-sich-fuer-ergo-und-generali-leben/20522598.html und scheinbar lukrative Kündigungsmöglichkeiten für die Kunden der Neue Leben und der Gothaer (2016) hatten die Kunden deutlich verunsichert3)https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/lebens-rentenversicherung/umstrittene-briefe-neue-leben-lenkt-ein.

Allerdings scheinen diese Vorhaben nicht so einfach durchgewunken zu werden. Schon die Ministerien für Arbeit und Finanzen sahen einen solchen Schritt nicht als gerechtfertigt. Auch die Aufsichtsbehörde BaFin wird Verkäufen von großen Beständen wohl nicht so einfach zustimmen4)http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/lebensversicherungen-schweizer-und-briten-interessieren-sich-fuer-ergo-und-generali-leben/20522598.html. Allerdings wurden kleine Bestände der Arag Leben oder der Skandia Leben schon verkauft. Für die meisten KundInnen ist es auch im Falle eines Verkaufs vermutlich ratsam, die Verträge weiterzuführen, insbesondere, wenn die hohen Kosten in der Anfangsphase schon geleistet wurden.

 Jetzt äußerte sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zum Thema Kündigung von Lebens- und Riester-Verträgen. Der Verband stellt klar: „Einen Lebensversicherungsvertrag kann nur der Kunde kündigen, nicht das Versicherungsunternehmen. Das gilt für Riester-Lebensversicherungen genauso wie für ungeförderte Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. Selbst dann, wenn Kunden ihre Prämien nicht mehr zahlen, kann der Versicherer den Vertrag nicht beenden. Der Vertrag wird dann beitragsfrei gestellt.“

 Ob diese Klarstellung den Kunden beruhigt, bleibt abzuwarten. Die angekündigten Verkäufe (Run-offs) durch die Generali und die Ergo haben die Kunden deutlich verunsichert, jetzt muss die Branche das Vertrauen wieder herstellen.

Oder aber die Politik greift ein. Dem Magazin ProContra sagte Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen: „Ohne Zustimmung des Kunden dürfen solche Verkäufe nicht erfolgen. Die Überprüfung durch die Aufsicht [BaFin] reicht da nicht. Das müssen wir gesetzlich regeln.“ Womöglich fallen der Branche damit die Verkaufs- und Kündigungsabsichten auf die eigenen Füße5)http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/11/politik-will-run-offs-gesetzlich-regeln/.

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